
Lichtenstein - Miteinander - Füreinander
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist das öffentliche Leben in Lichtenstein drastisch eingeschränkt. Um den Verlauf der Pandemie zu verlangsamen und die Bevölkerung zu schützen, sind diese einschneidenden Maßnahmen jedoch erforderlich. Dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung können wir nur mit gemeinsamen Anstrengungen und konsequentem Handeln erfolgreich begegnen. Helfen Sie mit, der rasanten Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Auf dieser Seite informieren wir Sie gerne über alle in Lichtenstein durchgeführten Maßnahmen, Unterstützungsangebote und sonstige Hilfen zum Thema Coronavirus.
Testmöglichkeiten in der Umgebung
In der näheren Umgebung können Sie sich bei den folgenden Teststellen testen lassen:
Ort |
Adresse |
Öffnungszeiten |
Terminbuchung |
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Engstingen |
Trödler Engstingen Siemensstraße 19a 72829 Engstingen |
Montag - Sonntag: 10:00 - 20:00 |
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Pfullingen |
Dienstleistungs- und Einkaufszentrum (DEZ) Kirchstraße 17 72793 Pfullingen |
Montag - Freitag: 07:30 - 19:00 Samstag, Sonn- und feiertags: 09:30 - 18:30 |
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Marktapotheke Marktstraße 18 72793 Pfullingen |
Montag: 08:00 - 09:00 |
Anmeldung telefonisch unter: 07121 754 929 |
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Teststation am Sportpark Ahlbolweg 19 72793 Pfullingen |
Dienstag - Sonntag: 08:00 - 20:00 |
ohne Voranmeldung |
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Teststation "Pfullingen testet" Max-Eyth-Straße 34 (Kaufland) 72793 Pfullingen |
Montag - Samstag: 09:00 -20:00 |
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Teststation Böhmler-Areal Gönninger Straße 99 72793 Pfullingen |
Montag - Freitag: 12:;00 - 20:00 Samstag und Sonntag: 09:00 - 17:00 |
ohne Voranmeldung |
Das Schnelltestangebot der Stadt Reutlingen finden Sie hier.
Rathaus, Ortsämter und andere öffentliche Einrichtungen
Das Rathaus, das Bürgerbüro und die Ortsämter sind zu den regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.
Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygienemaßnahmen und tragen Sie beim Besuch unserer Behörde eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-Maske.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Krankheitssymptomen von einem Besuch abgesehen werden sollte.
Kindergärten und Schule
Mit dem Ziel, bundeseinheitliche Standards zu schaffen und so die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus noch wirksamer zu bekämpfen, hat der Bundestag das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beschlossen. Durch dieses Gesetz wird in das Infektionsschutzgesetz ein § 28 eingefügt, der bundesweite Regelungen für die Schule, Kindertageseinrichtung und die erlaubnispflichtige Kindertagespflege trifft. Diese Regeln sind in Baden-Württemberg verbindlich umzusetzen. Für Schulen, Kindergärten und Horte wurde der maßgebliche Inzidenzwert auf 165 festgesetzt. Sofern als in einem Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht hat, ist der Präsenzbetrieb mit Ausnahme der Notbetreuung ab dem übernächsten Werktag einzustellen. Aus diesem Grund mussten die Einrichtungen ab Montag, 26. April geschlossen werden. Am 8. Mai 2021 wurde die Sieben-Tages-Inzidenz von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Daher treten die Untersagungen der Öffnung von Kindergärten und Schulen am 10. Mai 2021 außer Kraft.
Kindergärten
Die Kindergärten in der Gemeinde Lichtenstein starten am 10. Mai 2021 wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
- Anmeldung Notbetreuung Kindergarten ((217 KB))
- Arbeitsnachweis Eltern Notbetreuung ((54,5 KB))
Schule
Die Schule kehrt ab Montag, 10. Mai wieder zum Wechselunterricht (Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht) zurück. Bitte entnehmen Sie dem Elternbrief die Einteilung der entsprechenden Gruppen.
Für die Tage im Fernunterricht wurde eine Notbetreuung eingerichtet. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte auch dem Elternbrief.
Weitere Informationen
Landkreisfunk Reutlingen: Aktuell informiert, direkt benachrichtigt
Um die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Reutlingen schnell und direkt über wichtige Änderungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu informieren, startet das Landratsamt Reutlingen ab Dienstag, den 20. Oktober 2020, den „Landkreisfunk“.
Wie bisher werden die aktuellen Nachrichten aus dem Landratsamt Reutlingen sowie die täglichen Corona-Fallzahlen und weitere Informationen auf der Homepage des Landkreises unter kreis-reutlingen.de veröffentlicht werden. Zusätzlich bietet das Landratsamt mit dem Landkreisfunk nun an, sich mit Push-Benachrichtigungen direkt über das Handy oder Tablet informieren zu lassen, um somit keine Nachricht mehr zu verpassen.
Durch das Registrieren über die Website des Landratsamtes erhält man ganz individuell aktuelle Nachrichten zum Landkreis oder Neuigkeiten zur Corona-Pandemie. Worüber man informiert werden möchte bleibt dabei jedem selbst überlassen. Es steht ebenso zur Wahl, ob man per E-Mail oder über die Messenger Telegram oder Threema benachrichtigt wird und wann die Push-Benachrichtigungen ankommen sollen - sofort, täglich oder wöchentlich.
Die Anmeldung erfolgt über www.landkreis-reutlingen.de/landkreisfunk.