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Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Zuständige Stelle
die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Persönlicher Kontakt
Bürgerbüro des Ortsteils Holzelfingen
Sozialamtswesen:
- Ausgabe, Entgegennahme udn Weiterleitung von Anträgen für: Elterngeld, Wohngeld und Sozialhilfe
- Ausstellen von Lebensbescheinigungen und Landesfamilienpass
Friedhofswesen:
- Auskünfte
- Grabnutzung
- Bestattungsbücher
- Grabmalgenehmigungen
- Gebührenbescheide
Allgemeine Aufgaben:
- Alters- und Ehejubiläen
- Amtsblatt
- Liegenschaften
- Holzverkauf
- Pacht
- Unterstützung des ehrenamtlichen Ortsvorstehers
Fundbüro
Terminvereinbarung für die Sprechstunde des Ortsvorstehers Herr Schwarz
Bürgerbüro
- Adressauskunft
- An-/Ab- und Ummeldung
- Auskunftssperre
- Beantraung Schwerbehindertenausweis
- Bestätigung von Fotokopien/Unterschriften
- Einbürgerung Info
- Elterngeld
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Führerscheinanträge
- Fundbüro
- Gelber Sack
- Gewerbeanmeldung /-ummeldung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Abgabe Grundsicherungsantrag
- Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
- Hund an-/abmelden
- Jagdschein
- Kinderreisepass
- Lebensbescheinigung
- Meldebestätigung
- Müll-An/Änderungsmeldung
- Namensänderung
- Ordnungswidrigkeiten im Melde- und Ausweiswesen
- Ortseingangstafel (Reservierung)
- Personalausweis
- Reisepass
- Sondernutzungserlaubnis
- Sozialhilfeanträge
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Stärkegutschein
- Verlustanzeige für Ausweise und Pässe
- Wählerverzeichnis
- Wahlschein
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsgeberbescheinigungen
Bürgerbüro
- Adressauskunft
- An-/Ab- und Ummeldung
- Auskunftssperre
- Beantraung Schwerbehindertenausweis
- Bestätigung von Fotokopien/Unterschriften
- Einbürgerung Info
- Elterngeld
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Führerscheinanträge
- Fundbüro
- Gelber Sack
- Gewerbeanmeldung /-ummeldung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Abgabe Grundsicherungsantrag
- Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
- Hund an-/abmelden
- Jagdschein
- Kinderreisepass
- Lebensbescheinigung
- Meldebestätigung
- Müll-An/Änderungsmeldung
- Namensänderung
- Ordnungswidrigkeiten im Melde- und Ausweiswesen
- Ortseingangstafel (Reservierung)
- Personalausweis
- Reisepass
- Sondernutzungserlaubnis
- Sozialhilfeanträge
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Stärkegutschein
- Verlustanzeige für Ausweise und Pässe
- Wählerverzeichnis
- Wahlschein
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsgeberbescheinigungen
Bürgerbüro Ortsteil Honau
Sozialamtswesen:
- Ausgabe, Entgegennahme udn Weiterleitung von Anträgen für: Elterngeld, Wohngeld und Sozialhilfe
- Ausstellen von Lebensbescheinigungen und Landesfamilienpass
Friedhofswesen:
- Auskünfte
- Grabnutzung
- Bestattungsbücher
- Grabmalgenehmigungen
- Gebührenbescheide
Allgemeine Aufgaben:
- Alters- und Ehejubiläen
- Amtsblatt
- Liegenschaften
- Holzverkauf
- Pacht
- Unterstützung des ehrenamtlichen Ortsvorstehers
Fundbüro
Terminvereinbarung für die Sprechstunde des Ortsvorstehers Herr Schneider
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie
- noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
- aus der Gemeinde weggezogen waren oder
- Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
- innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.
Verfahrensablauf
Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Fristen
Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Erforderliche Unterlagen
- in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
- den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
- Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2018 freigegeben.