Bürgermedaille
Die Bürgermedaille kann an Einzelpersonen oder Gruppen verliehen werden, die auf staatsbürgerlichem, sozialem, wissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet hervorragende Verdienste zum Wohl und Ansehen der Gemeinde Lichtenstein geleistet haben. Jeder Bürger ist berechtigt, einen Antrag auf Verleihung der Bürgermedaille zu stellen. Über die tatsächliche Verleihung entscheidet der Gemeinderat. Pro Jahr können maximal 5 Medaillen verliehen werden.
Hier finden Sie die Satzung ((22,5 KB)) und Vergabeordnung ((17,3 KB)) zur Bürgermedaille, sowie den Antrag ((55,4 KB)) auf Verleihung der Bürgermedaille.
Ehrenstele
Personen oder Gruppen aus Lichtenstein, die herausragende Leistungen im sportlichen, musikalischen und beruflichen Bereich erbracht haben, können durch eine Ehrenstele geehrt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an internationalen oder nationalen Wettbewerben oder die erfolgreiche Teilnahme an regionalen Wettbewerben. Anträge können durch die Lichtensteiner Vereine sowie durch den Bürgermeister, die Ortsvorsteher und die Gemeinde- und Ortschaftsräte eingereicht werden. Auch hier ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Hier finden Sie die Satzung ((23,8 KB)) und die Vergabeordnung ((16,9 KB)) zur Ehrenstele, sowie den Antrag ((33,1 KB)) auf die Ehrung.