Gemeinsamer Gutachterausschuss
Die Gemeinden Lichtenstein, Eningen unter Achalm die Stadt Pfullingen haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Pfullingen eingerichtet.
Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 28.06.2023 abgeschlossen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (wie zum Beispiel Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren).
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben mindestens fünf Gutachter benannt. Insgesamt umfasst das Gremium 23 Mitglieder, davon sind zwei Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitwirken.
Die Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle werden in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Pfullingen geregelt.
Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle.
Bodenrichterte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Werteverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Die Bodenrichtwerte können Sie online im zentralen Portal BORIS-BW abrufen. BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Pfullingen. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 07121 7030-2301 oder per E-Mail an gutachterausschuss(@)pfullingen.de erreichbar.

