Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Vorentwurf Bebauungsplan „Ergänzung der Bebauung östlich der Holzelfinger Straße“
2. Vorentwurf Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ergänzung der Bebauung östlich der Holzelfinger Straße“
Gemeinde Lichtenstein, Gemarkung Unterhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenstein hat am 16.05.2024 in öffentlicher Sitzung be-schlossen den Bebauungsplan “Ergänzung der Bebauung östlich der Holzelfinger Straße“, Gemeinde Lichtenstein, Gemarkung Unterhausen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “ Ergänzung der Bebauung östlich der Holzelfinger Straße“, Gemeinde Lichtenstein, Gemarkung Unterhausen, nach dem Verfah-ren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öf-fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
