Ablesung der Wasserzähler
Für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren werden die Briefe für die Selbstableser ab dem 18.10.2024 verschickt. Die Zählerstände können wie in der Vergangenheit postalisch oder online, auf der Internetseite der Gemeinde abgegeben werden. Diese müssen bis zum 21.11.2024 übermittelt werden.
Hier klicken für die online abgabe.
Bitte beachten Sie, dass vor oder nach dem Ablesezeitraum abgegebene Ablesestände nicht berücksichtigt werden können.
Wie bereits in den Vorjahren erfolgt eine Hochrechnung des Verbrauchs zum 31.12.2024. Bei Nichtabgabe des Zählerstands erfolgt eine Schätzung des Verbrauchs.
Kontakt bei der Gemeindeverwaltung Lichtenstein
Barbara Fischer, Zimmer 6.1, 07129 696-47, barbara.fischer@gemeinde-lichtenstein.de
