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Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum28.04.2026

Über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte-Unterhausen“

Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnmahmen nach dem Landessanierungsprogramm (LSP)/

Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte-Unterhausen“

Die Gemeinde Lichtenstein wurde mit dem beantragten Sanierungsgebiet „Ortsmitte Unterhausen“ nach Entscheidung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 04.02.2026 erfolgreich in das Städtebauförderprogramm des Landes aufgenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2026 gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung „Ortsmitte Unterhausen“ beschlossen.

In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.

Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 9,21 ha und ist im beigefügten Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 14.04.2026 abgegrenzt.

Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht:

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwen­digkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zu­sammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.

Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grund­stückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersu­chungsgebiet sind gem. § 138 Abs. 1 BauGB verpflichtet, der Gemeinde Lichtenstein oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.

Die Gemeindeverwaltung wird in einem nächsten Schritt eine Informationsveranstaltung über Inhalt und Ablauf der Voruntersuchung sowie über die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet durchführen und zu dieser Veranstaltung mit einem ausführlichen Informationsbrief gesondert einladen.

Unterlagen zur Sitzung vom 23.04.26 mit ausführlichen Hintergrundinformationen sind im Bürger- und Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde bereitgestellt.

Lichtenstein,  27.04.2026

gez. Peter Nußbaum
Bürgermeister