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Aktuelle Nachrichten

Landratsamt untersagt Wasserentnahme

Erstelldatum07.07.2026

Grund: Niedrigwasser - Echaz derzeit ausgenommen, Zuflüsse allerdings nicht.

Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung oder sind bereits ausgetrocknet, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Das Landratsamt Reutlingen untersagt daher ab sofort die Wasserentnahmen an vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis.

Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist bis zum 31.07.2026 die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche) im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten.

Ausnahmen:
Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach.

Anmerkung der Gemeindeverwaltung:
Bitte beachten Sie, dass die Zuflüsse der Echaz auf Lichtensteiner Gemarkung nicht ausgenommen sind!

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Reutlingen unter www.kreis-reutlingen.de/bekanntmachungen einsehbar.