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Aktuelle Nachrichten

Brennholzverkauf und Flächenlose

Erstelldatum23.09.2026

Umstellung bei Brennholzpoltern von Versteigerung auf Bestellverfahren.

Liebe Brennholzkundinnen und -kunden,

ab diesem Jahr wird der Verkauf von Brennholzpoltern in der Gemeinde Lichtenstein von der Versteigerung auf das Bestellverfahren umgestellt. Angeboten wird gemischtes Laub-Brennholz in Poltern frei Waldstraße. 

Die Versteigerung der Flächenlose findet wie gewohnt am Ende der Einschlagsaison im März/April 2027 statt. 

Gewerbliche Brennholzkundinnen und -kunden melden sich bitte bei der kommunalen Holzverkaufsstelle unter kommunaler.holzverkauf(@)kreis-reutlingen.de oder unter der Tel. Nr. 07121 480-3232.

Wie bestelle ich Brennholz?

Wenn Sie Brennholz aus dem Winter 2026/2027 erwerben möchten, können Sie die ab sofort, bis zum 31. Oktober 2026 bestellen. Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Online-Formular aus und senden es per E-Mail an annika.mainhardt-baum(at)gemeinde-lichtenstein.de. Vordrucke liegen zudem im Rathaus aus. Ihnen wird dann ein Polter zugeteilt. 

Die Rechnungsstellung erfolgt im späten Winter/Frühjahr 2026/2027. Nach Rechnungseingang erhalten Sie eine Abfuhrfreigabe und können mit der Aufarbeitung gemäß Merkblatt beginnen. 

Es gibt keine Garantie, dass das Brennholzpolter im bevorzugten Ortsteil bereitgestellt werden kann, aber wir versuchen die Wünsche zu berücksichtigen. Außerdem kann die gewünschte Menge geringfügig abweichen. Geben Sie daher gerne eine Spanne an. 

Die Brennholzpreise der Saison 2026/2027 finden Sie im unteren Bereich zum Download. Alternativ können Sie diese bei der Forstrevierleiterin anfragen. 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Forstrevierleiterin Lene Baumann unter l.baumann(at)kreis-reutlingen.de oder telefonisch unter Mobiltelefon: 0162 8129307.