Vollsperrung der Honauer Steige - Verlängerung bis 12. Juni 2024
Sperrung Honauer Steige und Radweg
Information des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 47.1
Verlängerung der Sperrung bis 12.06.2024
Die Felssicherungsarbeiten in der Honauer Steige werden trotz des außergewöhnlichen Regenereignisses der letzten Woche am Freitag den 07.06.2024 abgeschlossen. Jedoch wurde durch die starken Regenfälle der letzten Woche eine Hangmure auf der talseitigen Böschung der Honauer Steige ausgelöst.
Zur vorübergehenden Absicherung dieser neuen Hangrutschung werden von Montag, den 10.06.2024 bis Dienstag, 11.06.20024, temporäre Sicherungsarbeiten ausgeführt. Für die Durchführung dieser Arbeiten bleibt Vollsperrung der Honauer Steige bis Mittwoch den 12.06.2024 bestehen.
Am Mittwoch den 12.06.2024 kann die Vollsperrung der B 312 Honauer Steige dann aufgehoben werden und die in diesem Zusammenhang stehenden Umleitungstrecken für Kraft- Bus- und Radverkehr entfallen.
Felssicherungsarbeiten
Die B 312 zwischen Lichtenstein-Honau und dem Kreisverkehr beim Traifelberg, die sogenannte Honauer Steige, wird von Montag, 13. Mai 2024 bis voraussichtlich Freitag, 7. Juni 2024 für vier Wochen voll gesperrt. Grund für die Sperrung sind dringend erforderliche Felssicherungsarbeiten in der Steige. Diese Arbeiten können aus Sicherheitsgründen nur unter Vollsperrung der Steige durchgeführt werden. Am Montag, 13. Mai 2024 kann der Berufsverkehr morgens noch die Steige befahren. Die Sperrung besteht ab 8:30 Uhr.
Verkehrsführung und Umleitung
Für den ÖPNV, den Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr stehen im Normalfall die B 312 und der parallel verlaufende Radweg auf der ehemaligen Zahnradbahnstrecke im Bereich der Honauer Steige zur Verfügung. Durch den Wegfall einer dieser zwei Möglichkeiten ist es erforderlich Umleitungen auszuweisen. In einem intensiven Austauschprozess zwischen der Verkehrsbehörde, der Polizei und des Regierungspräsidiums Tübingen wurde aus Sicherheitsgründen vereinbart, während der Dauer der Vollsperrung, den Busbetrieb über den parallel zur Bundesstraße verlaufenden Radweg auf der ehemaligen Zahnradbahntrasse abzuwickeln. Durch diese Verkehrsführung kann der ÖPNV für Honau und den südlichen Teil von Unterhausen – auch unter barrierefreien Aspekten - sichergestellt und Verzögerungen der Anschlusslinien des ÖPNV minimiert werden. Diese Entscheidung führt zu einer notwendigen Umleitung des Radwegverkehrs zwischen Honau und Engstingen.
Die Umleitungsführung für den Radverkehr erfolgt von Unterhausen ab der Einmündung Bahnhofstraße über die B 312, die Oberhauserstraße - Kalkofen Steige - Aufberg auf den neuen Radweg entlang der L 230 zum Traifelberg. Die Gegenrichtung ist in umgekehrter Richtung ausgewiesen.
Dem touristischen Radverkehr wird empfohlen, je nach Ziel, die alternativ für den Radverkehr geeigneten Albaufstiege, wie z. B. die Verbindung ab Eningen über den Oberen Lindenhof auf die Albhochfläche zu nutzen.
Die Umleitung des motorisierten Verkehrs von Engstingen in das Echaztal erfolgt ab dem Kreisverkehr beim Traifelberg über die L 230 und L 387 nach Holzelfingen und weiter nach Unterhausen über die Holzelfinger Steige. Die Umleitung auf die Albhochfläche erfolgt in entgegengesetzter Richtung. In Unterhausen wird zur Entzerrung des Verkehrs und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit im Kreuzungsbereich der B 312 mit der L 387 die Fahrtrichtung Reutlingen über die Moltke- und Gutenbergstraße umgeleitet.
Für die Durchführung der Felssicherungsarbeiten ist ein Zeitraum von vier Wochen veranschlagt.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen um Verständnis. In Ermangelung zur Verfügung stehender alternativer Verkehrswege und unter Verkehrssicherheitsaspekten war es leider nicht möglich eine verträglichere Lösung zu finden. Zur Reduzierung der Betroffenheiten der Verkehrsteilnehmer sind die Pfingstferien für die Ausführung der Arbeiten mit einbezogen.
Kosten
Auf rund 240.000 Euro belaufen sich die Kosten des Vorhabens, die der Bund als Baulastträger der Bundesstraße trägt.
Hintergrundinformation
Aufgrund eines Steinschlagereignisses im oberen Bereich der Honauer Steige Ende Januar 2024 ist dieser Albaufstieg seither halbseitig gesperrt
und der Verkehr wird im Ampelbetrieb geregelt. Ein Gutachten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) aus Freiburg bestätigt eine akute Steinschlaggefahr und beschreibt die notwendigen jetzt anstehenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Für die Sicherung der Steige sind folgende Bauleistungen vorgesehen:
Auf rund 400 m Länge muss durch händische Beräumung das mobile Gestein gelöst werden. Das Lösen von Hand ist notwendig, um die Eingriffe in den sensiblen Naturraum so gering wie möglich zu halten.
Von Lichtenstein/Honau kommend ist kurz vor der letzten Haarnadelkurve in der Honauer Steige eine Vernetzung der Felsböschung notwendig, um die mürben Felspartien abzusichern und das Ausbrechen weiterer Felsblöcke zu verhindern. In den anderen Bereichen, in denen aufgrund der Verwitterung nur kleinere Steine eine Gefahr darstellen, wird ein Steinschlagschutzvorhang installiert und am Straßenrand eine Betonschutzwand aufgestellt, hinter der sich das lose Gestein gefahrlos ansammeln kann.
Als abschließende Maßnahme wird oberhalb über der Straße ein sogenannter Ösenankerzaun installiert, der eine Auffangschürze bildet um evtl. Felsabgänge in den darüber liegenden Felsformationen abzufangen, bevor diese auf die Straße fallen.
Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter
www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.