Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Lichtenstein

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Fixstern
Das Plug-in Fixstern ist eine moderne Softwarelösung, die Webseiten barrierefrei darstellt und zur Verbesserung der Zugänglichkeit beiträgt.
Verarbeitungsunternehmen
Aktion Barrierefrei – camindu GmbH, Behringstr. 13, 63814 Mainaschaff
Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

keine

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@camindu.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

keine
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
regisafe Stellenanzeigen
Web Component zur Anzeige von Stellenanzeigen aus gemeinde-lichtenstein.ris-portal.de/stellen .
Verarbeitungsunternehmen
regisafe GmbH. Heerstr. 111. 71332 Waiblingen. Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Anzeige von Stellenanzeigen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Referrer-URL (Webauftritt von Gemeinde Lichtenstein)

  • Geräte-Informationen (User-Agent)

  • Interaktionen mit dem Web Component.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Datenempfänger
  • regisafe GmbH.
    Heerstr. 111.
    71332 Waiblingen.
    Deutschland

  • BunnyWay, informacijske storitve d.o.o.
    Dunajska cesta 165
    1000 Ljubljana
    Slowenien

Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • JSESSIONID – gemeinde-lichtenstein.ris-portal.de erzeugt pro Aufruf der Stellenliste ein neues JSESSIONID Cookie. Diese Cookies werden nie bei einem Request mitgesendet und werden vom Browser nicht gespeichert.

Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Lichtenstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Aktuelle Nachrichten

Haushalt 2025 verabschiedet

Artikel vom 15.04.2025

Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2025 sowie den Wirtschaftsplan für das Gemeindewasserwerk einstimmig verabschiedet. Grundlage für das 415 Seiten starke Plan- und Zahlenwerk war die intensive Vorarbeit von Verwaltung und Gemeinderat unter Federführung von Kämmerin Sandra Stotz.

Finanziell schwierige Lage
Bürgermeister Peter Nußbaum betonte in seiner Haushaltsrede die besonders herausfordernden Rahmenbedingungen, unter denen der Etat in diesem Jahr steht.

Sinkende Steuereinnahmen und Zuweisungen – insbesondere ein Rekordtief bei der Gewerbesteuer – treffen gestiegene Umlagen, die die Gemeinde abzuführen hat. Auch bei den Personalkosten ist aufgrund der Umsetzung von erzielten Tarifabschlüssen und Besoldungsanpassungen ein Anstieg zu verzeichnen, ohne dass es zu Stellenmehrungen kommt. Hinzu kommen die dauerhaften Preissteigerungen im Bau- und Energiebereich.

Dies führt im Ergebnishaushalt zu einem Defizit von rund 885.200 Euro.
Um den Haushalt dennoch auszugleichen, muss die Gemeinde auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Das zieht eine sinkende Liquidität nach sich.

Fokus auf Infrastruktur und Daseinsvorsorge
Trotz des diesjährigen Defizits verfolgt die Gemeinde weiterhin das Ziel, die zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erfüllen und eine verlässliche und gute Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Investiert wird 2025 unter anderem in die Sanierung der Scheffelstraße (300.000 Euro), den Ersatzneubau der Brücke in der Elfengrottestraße (550.000 Euro) sowie in ein neues Streusalzsilo für den Bauhof (280.000 Euro). Auch mit der Sanierung der Greifensteinhalle soll in diesem Jahr begonnen werden. 315.000 Euro sind hierfür in 2025 vorgesehen.
Die Gemeinde setzt dabei auf die Gewährung von bereits beantragten Zuschüssen aus der Sportstättenförderung sowie auf Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes.

Zukunftsprojekt Schule
Ein zentrales Zukunftsprojekt bleibt die Sanierung und Modernisierung der vierzügigen Grundschule Lichtenstein. Diese Pflichtaufgabe stellt die Gemeinde in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen, die nur mit einem Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Förderprogramme gestemmt werden können. Zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit müssten aber auch Kompromisslösungen auf den Prüfstand gestellt und deren Eignung beurteilt werden, führte Bürgermeister Nußbaum aus.
In der mittelfristigen Finanzplanung wurde für die Schulsanierung ein Investitionsbedarf von 11 Millionen Euro hinterlegt. Nach Abzug von erwarteten Fördermitteln und Zuschüssen wird ein Eigenmittelanteil der Gemeinde in Höhe von etwa 7 Millionen Euro vorausgesetzt.

Der genannte Investitionsbedarf entspricht in etwa der Höhe des entstandenen Sanierungsstaus, welcher bei einer "1:1-Sanierung" im Bestand nötig wäre, d.h. ohne grundrissverändernde Maßnahmen für einen anforderungsgerechten Ganztagesbetrieb.

Bei diesem Großprojekt müssten zweifelsohne auch die Belange einer langfristig gedachten Investition in die Zukunft des Grundschulstandorts im Zeichen des nahenden Ganztagesanspruchs auf der einen und der Finanzierbarkeit im Zeichen der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde auf der anderen Seite ausgelotet werden, hob Bürgermeister Nußbaum hervor.
Er wies gleichzeitig darauf hin, dass das Land die Weichen gestellt und ihre Förderprogramme darauf ausgerichtet habe: die Grundschule mit Ganztagesbetrieb müsse neu gedacht werden, Flächenfunktionalitäten würden sich heute und in Zukunft von der Schulnutzung, wie sie gestern stattgefunden hat, deutlich unterscheiden.

Mittelfristige Finanzplanung zeigt dringenden Handlungsbedarf
Bürgermeister Nußbaum verwies in seiner Rede auch auf die Prognosen der mittelfristigen Finanzplanung: Bereits im Jahr 2028 könnte ein nicht mehr genehmigungsfähiger Haushalt drohen, sollten keine Gegenmaßnahmen der Haushaltskonsolidierung und der Erschließung zusätzlicher Einnahmen für Investitionsmaßnahmen ergriffen werden, darunter die Prüfung einer Veräußerung von gemeindeeigenen Liegenschaften, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden und Folgekosten verursachen.

Gemeinde Lichtenstein kein Einzelfall
Letztlich müssen die Gemeinden bei steigender Bürokratie immer mehr Aufgaben schultern, ohne dass im Gegenzug eine ausreichende Finanzierung dieser Aufgaben von Bund und Land sichergestellt werde, zog Bürgermeister Nußbaum ein Fazit und zitierte die Präsidenten von Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg: "Die Kommunen wollen vor Ort gestalten, mit Haushalten im Defizit können wir an vielen Stellen aber nur noch den Mangel verwalten."

Nach den Reden der Fraktionsvorsitzenden dankte Bürgermeister Nußbaum abschließend den Gemeinderatsmitgliedern sowie allen Mitarbeitenden der Verwaltung, insbesondere Kämmerin Frau Stotz und ihrem Team, für das große Engagement in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld.

Die beschlossene Haushaltssatzung muss nun noch von der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Reutlingen) geprüft und teilweise genehmigt werden. Im Anschluss erfolgt die Bekanntgabe der Haushaltssatzung und die öffentliche Auslegung.