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    Heerstr. 111.
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Dienstleistungen

Festhütten - Anmietung

Die Gemeinde Lichtenstein verfügt über fünf Festhütten, die als mobile Veranstaltungsinfrastruktur, zur Unterstützung des örtlichen Gemeinschaftslebens, bereitgestellt werden.

Sie stehen insbesondere ortsansässigen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Glaubensgemeinschaften sowie Gewerbetreibenden zur Verfügung. Darüber hinaus besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit einer Anmietung durch benachbarte Kommunen oder externe Veranstalter.

Die Festhütten dienen vorrangig der zeitlich begrenzten Nutzung innerhalb des Gemeindegebiets, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen wie Festwochenenden, Märkten, kulturellen oder gesellschaftlichen Anlässen. Ziel ist es, die Durchführung solcher Veranstaltungen organisatorisch zu erleichtern und einen Beitrag zur Förderung des öffentlichen Lebens, des Vereinswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu leisten. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit ist eine Nutzung außerhalb des Gemeindegebiets ausschließlich benachbarten Kommunalverwaltungen vorbehalten.

Der Mietpreis pro Hütte und Festwochenende beträgt 150€ inkl. MwSt. Bei längerer Nutzung können individuelle Absprachen getroffen werden.

Die Vergabe der Festhütten erfolgt, im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mit der Antragstellung akzeptieren die Antragstellenden die hier festgelegten Grundsätze und Rahmenbedingungen.

Voraussetzungen

  • Nutzer ist:
    • Ortsansässiger Verein, kirchliche Einrichtung und Glaubensgemeinschaft oder Gewerbetreibenden
    • Benachbarte Kommune
    • Externer Veranstalter (Bei Veranstaltung im Gemeindegebiet
  • Der Verwendungsort ist auf das Gemeindegebiet beschränkt (Ausnahme bei Nutzung durch benachbarte Kommunalverwaltungen)

Verfahrensablauf

Mietanträge sollen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Fachbereich Kultur der Gemeindeverwaltung Lichtenstein, Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels des rückseitigen Formulars, vornehmlich per E-Mail an: kultur@gemeinde-lichtenstein.de

Hinweise zum weiteren Ablauf

Die Gemeindeverwaltung schließt mit den Antragsstellenden einen Vertrag über die Anmietung von Festhütten auf Grundlage der Angaben des jeweiligen Antrags.

Die detaillierte Absprache über die Anlieferung und Abholung erfolgt im Anschluss an den Vertragsabschluss direkt mit dem Bauhof der Gemeinde Lichtenstein. Der Bauhof nimmt hierzu Kontakt mit den Antragstellenden auf.

Treten während der Veranstaltung dringende Probleme bzw. Notfälle die Festhütte betreffend auf, ist der Bauhof unter der Notfallnummer 07129 922411 zu erreichen.

Fristen

Antragstellung 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Kosten

Der Mietpreis pro Hütte und Festwochenende beträgt 150€ inkl. MwSt.

Bei längerer Nutzung können individuelle Absprachen getroffen werden.

Bearbeitungsdauer

-

Sonstiges

-

Rechtsbehelf

-

Rechtsgrundlage

-

Zuständigkeit

Gemeinde Lichtenstein
Fachbereich Kultur
Rathausplatz 17
72805 Lichtenstein
kultur@gemeinde-lichtenstein.de

Vertiefende Informationen

-

Zuständige Ansprechpartner

Bitz, KaiÖffentlichkeitsarbeit, Kultur, Tourismus
07129 6965007129 69650

Freigabevermerk

-