Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den "Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung" schriftlich bei der Gemeinde Lichtenstein stellen. Ein Antragsformular steht Ihnen entweder hier oder unter Rathaus - Formulare als Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren (z.B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkerhsmittel betroffen sind).
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Die Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht eine eventuell erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung!
Unterlagen
- ein Lageplan
- ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
Es könne weitere Unterlagen verlangt werden.
Rechtsgrundlage
- § 16 Straßengesetz (StrG) (Sondernutzung)
- § 21 Straßengesetz (StrG) (Sonstige Benutzung)
- § 8 Fernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzungen)
- Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2013 mit Einführung der Richtlinie für die Benutzung von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Zuständigkeit
Bauamt Gemeinde Lichtenstein
- Frau Heike Rueß
- Herr Wolfgang Maier