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Online-Bürgerservice

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Ablauf

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.

  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.

  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

  • Gebühren-Nummer264

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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