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Bürgermeisterwahl 2026

Stellenausschreibung Bürgermeister/in (m/w/d)

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Lichtenstein (derzeit ca. 9.270 Einwohner) mit den Ortsteilen Unterhausen, Holzelfingen und Honau ist wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 03. Januar 2027 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gemeinde Lichtenstein verbindet Lebensqualität mit einer reizvollen landschaftlichen Lage am Fuße der Schwäbischen Alb. Die drei Ortsteile – eingebettet sowohl im Echaztal als auch auf der Albhochfläche – verleihen der Biosphärengemeinde ihren besonderen Charakter und bieten vielfältige Lebens- und Erholungsräume. Als familienfreundliche und zukunftsorientierte Kommune bietet Lichtenstein ein lebendiges Gemeindeleben, eine moderne Infrastruktur sowie zahlreiche Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten. Mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, starken Vereinen und einer aktiven Kulturszene ist Lichtenstein ein lebenswerter Ort zum Wohnen, Arbeiten und Gestalten.

Die Wahl findet am Sonntag, 18. Oktober 2026, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am 08. November 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

 

Bewerbung

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung (ab 13.06.2026) und spätestens am Montag, 21. September 2026, 18:00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeister Peter Nußbaum, Bürgermeisteramt, Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (21. September 2026, 18.00 Uhr) nachzureichen:

  • zehn Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Lichtenstein, Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein kostenfrei ausgegeben),
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeitpunkt einer evtl. persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 16 Amtsjahren nicht wieder.