Bundestagswahl 2025: Gemeinde Lichtenstein

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Lichtenstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Neuwahl des Deutschen Bundestags statt.  Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

Verteilung der Wahlbenachrichtigungen beginnt

In den kommenden Wochen werden die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des Deutschen Bundestags an die Lichtensteiner Haushalte verteilt. Die Verteilung wird längstens bis zum 02.02.2025 andauern.

Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigungen nicht per Post, sondern durch unsere Austräger/-innen verteilt werden. Daher ist eine zeitgleiche Zustellung an alle Haushalte nicht möglich. Sollten Sie Ihre die Wahlbenachrichtigung allerdings nicht bis spätestens 02.02.2025 erhalten haben, können Sie sich gerne an unser Wahlamt, Bürgerbüro, Claudia Prill, Telefonnummer: 07129 696-14 wenden.

Wir bitten in diesem Zuge darum, Briefkästen eindeutig und gut lesbar zu beschriften, damit eine problemlose und verzögerungsfreie Zustellung gewährleistet werden kann. Viele Dank für Ihre Mithilfe!

Informationen zur Briefwahl

Sie möchten bei den Wahlen am 23.02.2025 gerne per Briefwahl teilnehmen? An dieser Stelle finden Sie Informationen, wie Sie in Lichtenstein Briefwahlunterlagen beantragen können.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Hierzu ist beim Bürgerbüro Lichtenstein ein Wahlschein zu beantragen. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • Mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Schriftlich (z.B. per Brief)
  • Elektronisch (z.B. per E-Mail oder über den unten stehenden Onlineantrag)
  • mündlich durch persönliche Vorsprache

Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten.

Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener, plötzlicher Erkankung noch bis 15:00 Uhr am Wahltag, 23.02.2025.

Briefwahl online beantragen

Mithilfe Ihrer Wahlbenachrichtigung ist es möglich, die Briefwahlunterlagenauch online zu beantragen. Dazu können Sie einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen oder Sie beantragen die Unterlagen über den Onlineantrag zur Briefwahl

Um den Onlineantrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Zustellung der Briefwahlunterlagen, Abholung und Stimmabgabe im direkt Wahlbüro

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen überbracht oder durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr, im Bürgerbüro, Rathausplatz 13, 72805 Lichtenstein, ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen oder Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. Diese benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Einen Vordruck finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl für Deutsche im Ausland

Für ausführliche Infos hier klicken.

Laut Mitteilung des BMI kann über das Auswärtige Amt für Wahlberechtigte, die im Ausland Urlaub machen auch der Kurierweg für die Briefwahl genutzt werden.

Generell gilt: Auch im Urlaubsfall ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist die erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.

Kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand kann unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wie wird der Bundestag gewählt?

Das Prinzip nach dem der deutsche Bundestag gewählt wird, nennt sich „personalisierten Verhältniswahl“. Hierbei hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen, die sogenannte Erst- und Zweitstimme

Erststimme
Ihre Erststimme geben die Wahlberechtigten für eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis ab. Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, steht als Gewinnerin bzw. Gewinner des betreffenden Wahlkreises fest. Anders als bisher ziehen die Gewinnerinen und Gewinner der Wahlkreise allerdings nicht mehr in jedem Fall in den Bundestag ein. Voraussetzung ist, dass das gewonnene Direktmandat vom Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist. Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen. Siegreiche Kandidat:innen, deren Wahl durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist, werden aber bei der Vergabe der auf die Landeslisten entfallenden Sitze vorrangig behandelt.

Zweitstimme
Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Die Zweitstimme ist also ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Bundestages

Gesetzlich vorgesehen sind künftig 630 Mitglieder des Bundestages (mit dem bisherigen Wahlrecht waren es nominell 598 und faktisch derzeit 735). Ausschlaggebend für die Zahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung

Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht bei den Bundestagswahlen besitzen alle, die

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • volljährig sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf gewählt werden? (Passives Wahlrecht)

Wählbar sind diejenigen, die am Wahltag:

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
  • mindestens 18 Jahre alt sind.

Nicht wählbar sind diejenigen, die:

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
  • infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung

Hier erfahren Sie in einem kurzen Video wichtiges rund um die Bundestagswahl.