Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, hat die Landtagswahl in Baden-Württemberg stattgefunden. An diesem Tag haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des baden-württembergischen Landtags entschieden. Dieser wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl im Überblick.
Wahlergebnisse
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben,
- nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- und in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 während der normalen Öffnungszeiten des Rathausesn sowie am Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr, im Bürgerbüro eingesehen werden. Ein Einspruch kann bis zum 20.02.2026 um 12:00 Uhr erhoben werden.
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählenden zum ersten Mal zwei Stimmen.
- Erststimme – Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt.
- Zweitstimme – Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Sie entscheidend dafür, wie viele Sitze jede Partei bekommt - wie bei der Bundestagswahl.
Wähler können ihre Stimmen somit entweder derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine/n Kandidaten/in von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
Einen Unterschied zur Bundestagswahl gibt es allerdings: In Baden-Württemberg ziehen nämlich alle, die einen Wahlkreis gewonnen haben, automatisch in den Landtag ein. Das war bei der Bundestagswahl im Februar 2025 aufgrund einer Reform des Wahlrechts nicht mehr der Fall.
Wie kann ich wählen?
Wählen kann man vor Ort am Sonntag, den 08. März 2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr in einem Wahllokal. Benötigt werden die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
In welchem Wahllokal man wählen muss, ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben und wird durch den Wohnort bestimmt.
Es besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Hierzu ist beim Bürgerbüro Lichtenstein ein Wahlschein zu beantragen. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- Mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Schriftlich (z.B. per Brief)
- Per Onlineantrag
- Elektronisch, z.B. per E-Mail
- mündlich durch persönliche Vorsprache
Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, müssen bis spätestens 06. März 2026 15:00 Uhr, die notwendigen Wahlunterlagen beantragen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage 15:00 Uhr (Rathaus Lichtenstein) gestellt werden.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein vorliegen.
