Fundbüro
Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden? Dann ist das Fundbüro in unserem Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle für Sie.
Hier können Sie gefundene Gegenstände abgeben und sich erkundigen, ob verlorene Gegenstände gefunden/abgegeben wurden. Der Verlierer wird sich sicher freuen und auch vielfach erleichtert sein, seine verlorengegangene Gegenstände zurück zu bekommen.
Aktuelle Fundsachen
- Rucksack mit Sammelkarten
- Fahrräder
- Fahrradhelm
- Handys
- (Tret-) Roller
- Schlüssel
Verfahrensablauf
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, den Verlierer, Eigentümer oder Empfangsberechtigten aber nicht kennt, hat den Fund gemäß § 965 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Es gilt eine Frist von sechs Monaten zur Aufbewahrung der Fundsachen durch die Gemeinde.