Schöffenwahl 2023: Gemeinde Lichtenstein

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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen, beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss, eine Auswahl erfolgen wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Bei Amtsantritt am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Wohnsitz in Lichtenstein
  • Keine Straftat begangen haben
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Kein Insolvenzfall

Außerdem sollen Sie über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Gerechtigkeitssinn verfügen. Hauptamtlich für die Justiz tätige Personen und Religionsdiener können nicht als Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürger können sich bei der Gemeinde Lichtenstein, Claudia Prill, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Bewerbungsschluss ist der 28.04.2023.

Für die Bewerbung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Geburtsname, Vorname, akademischer Grad
  • Geburtstag, Geburtsort (einschl. Landkreis bzw. ausländisches Geburtsland)
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Ort)
  • ausgeübter Beruf
  • bisherige Tätigkeit als Schöffe (von/bis)
  • Telefonnummer (für Rückfragen)

Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der  Gemeinderat der Gemeinde Lichtenstein. Die endgültige Wahl zur Schöffin beziehungsweise zum Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in einem gesonderten Verfahren.

Was sind Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie haben die gleichen Rechte, Pflichten und Verantwortung für die Urteilsfindung wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter.